Objekt: | Wegekreuz Höchst (Justinus-Kirche) |
Standort: | Justinusplatz |
Stadtteil: | Höchst |
Künstler*in: | unbekannt |
Material: | Sandstein |
Entstehung: | 1720 |
Eigentum von: | Kirchengemeinde |
Im kleinen Garten rechts neben der Justinuskirche steht ein aus Sandstein gefertigtes Wegekreuz. Zu sehen ist der Gekreuzigte, über ihm eine Schriftrolle mit der Inschrift INRI, am Sockel ein Hirte, der einen Hirtenstab quer vor dem Körper trägt.
Entstanden ist das Kreuz im Jahr 1720. Es stand ehemals an der Kurmainzerstraße und wurde später in den Kirchgarten versetzt.
Die Sockelinschrift lautet:
ZU EHREN DER HEIL DREI
FALTIGKEIT HAT DER EHRSA
ME MEISTER ELIAS KOCHBÜRG
ER UND SCHUHMACHER UND […]
AUFRICHTEN LASSEN 1720
Im Frankfurter Raum gibt es zahlreiche Wegekreuze wie auch Heiligenstöcke. Dies gilt vor allem für katholisch geprägte Orte: also Orte, die ursprünglich zum Bistum Mainz gehörten, dessen Landbesitz sich bis an die nördlichen und westlichen Grenzen der Stadt ausdehnte.
Die meisten Wegekreuze stammen aus dem 18. und 19. Jahrhundert, Heiligenstöcke sind häufig älter. Gesetzt sind sie meist an markanten Punkten wie Weggabelungen und Anhöhen.
Solche sakralen Flurdenkmale sind Ausdruck der Frömmigkeit ihrer Entstehungszeit und geben heute interessante Einblicke in das Denken und Handeln früherer Zeiten, auch durch ihre Inschriften. Sie erinnern an die Allgegenwart Gottes, darüber hinaus übernehmen sie häufig weitere Funktionen. An Straßen, die nach Frankfurt – zum Markt-Handel – führten, waren sie ein willkommener Ort für Rast und Gebet. Einige sind nach wie vor Stationen bei Prozessionen und Bittgängen. Häufig wurden sie aus Dank über erhaltene Hilfe oder die Erfüllung eines Versprechens gestiftet. Als Gedenk- oder Sühnekreuze können sie den Ort eines Unfalls oder Verbrechens markieren. So bezeugen sie frühere Ereignisse – allerdings auch in Form von Geschichten, deren Wahrheitsgehalt nicht immer nachprüfbar ist.
Text: Hanna Neumann, 2017; Christine Taxer, 2025