Kunst im öffentlichen Raum Frankfurt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet veröffentlichte Version dieser Website www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de des Kulturamts der Stadt Frankfurt am Main.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen zum aktuellen Zeitpunkt nur teilweise vereinbar.
- ALT-Texte der Bild- oder Button-Beschreibungen
- Kontraste z.B. der Overlay-Texte
- Ungeordnete Listen (mit Aufzählungszeichen) in der Navigation und im Fliesstext
- Touch-Elemente des Cookie-Consent Moduls
Folgende Inhalte sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien
- Bewegtbild / Video Beiträge

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 31.11.2023 erstellt und zuletzt am 24.11.2025 überprüft und aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Kulturamt Frankfurt
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 3 85 02
Barrieren melden

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzung beantragen
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