Kunst im öffentlichen Raum Frankfurt

Kunst und Bau


Kunst als Signatur für ein Gebäude

Vieles, was in Frankfurt seit Ende der 50er Jahre an baugebundener Kunst geschaffen wurde, basiert auf einer gesetzlichen Regelung, die der Deutsche Bundestag im Jahr 1950 für Bauten des Bundes beschlossen hat und die acht Jahre später in Frankfurt für öffentliche Bauvorhaben in Kraft trat. Kunst sollte nicht nur in Museen und Ausstellungen zu sehen sein, sondern als Teil des öffentlichen Lebens dort zum Erlebnis werden, wo Menschen zusammenkommen und tagtäglich vorübergehen: an öffentlichen Gebäuden. Fortan floss ein festgelegter Prozentsatz der Summe öffentlicher Bauvorhaben in die Beteiligung Bildender Künstler.

In der Zeit von 1961 bis 1971 hat die Stadt Frankfurt durchschnittlich 270.000 DM pro Jahr für „Kunst am Bau“ ausgegeben. Nach knapp zehn Jahren, bereits im Jahre 1967, wurde der Erlass zur freiwilligen Selbstauflegung aufgrund der schlechten Haushaltslage wieder aufgehoben. Ausnahmen galten für besonders wichtige Bauprojekte. Sparmaßnahmen waren aber nur ein Grund für diese Entscheidung. Auch die Qualität der Ergebnisse überzeugte nicht immer und rief Kritik hervor. Vielfach fehlte das Know-How einer unabhängigen Jury und bei den Auftraggebern fehlte die Erfahrung, Kunst, Architektur und Umwelt in Dialog zu setzen. Daneben existieren in Frankfurt jedoch zahlreiche beispielhaft gelungene Werke aus jener Zeit, wie die Arbeiten von Hermann Goepfert oder Siegfried Reich an der Stolpe. Zu dieser Werkgruppe entstand 2014 ein eigenes Projekt mit dem Titel „Schrecklich schön?!“.

Für Bauten des Bundes ist die „Kunst-am-Bau-Regelung“ bis heute wirksam. Unabhängig davon existieren in Frankfurt zahlreiche Werke, die nicht originär der Kunst-am-Bau zuzurechnen sind, aber dennoch für ein bestimmtes Gebäude geschaffen wurden und die das Kulturamt als architekturbezogen bezeichnen und darum unter der Kategorie „Kunst und Bau“ subsummieren.

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